Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer, d'Hondt und Sainte Laguë/Schepers

Tragen Sie die Zahl der Sitze ihres Kommunalparlamentes und die Stimmenzahlen der Parteien ein, die an der Wahl teilgenommen haben. Über den Knopf "Berechnen" starten Sie die Sitzverteilung.



Erläuterungen zur Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer:

Von der Gesamtstimmenzahl (Summe aller Parteistimmen) werden die Stimmenwerte jener Parteien subtrahiert, die an der voreingestellten Prozenthürde gescheitert sind. Hieraus errechnet sich die "bereinigte Stimmenzahl". Der bereinigte Stimmenanteil (Spalte 2) ist der prozentuale Anteil jeder Partei, die die Prozenthürde überschritten hat, an der bereinigten Stimmensumme.

Auf Basis des bereinigten Stimmenanteils wird für jede Partei der rechnerische Sitzanteil (Spalte 3) ermittelt.  Beispiel: Für eine Partei mit einem bereinigten Stimmenanteil von 25% errechnet sich bei einer Sitzzahl von 10 Sitzen ein Sitzanteil von 2,5 (=25% von 10 Sitzen).

Die Ausgangssitze (Spalte 4) der Parteien errechnen sich aus der Ganzzahlwert des jeweiligen Sitzanteils (Sitzanteil ohne Nachkommastelle).
Beispiel: Für eine Partei mit einem proz. Sitzanteil von 2,50% beträgt die Ausgangssitzzahl 2.

Sofern die Summe der Ausgangssitze nicht der Gesamtsitzzahl entspricht, werden die verbliebenen Restsitze den Parteien mit den höchsten Restwerten (Spalte 5, Nachkommastellen) zugeschlagen. Hierfür gilt die Sonderregel, dass eine Partei, die mehr als 50% der bereinigten Stimmenzahl erreicht hat auch mehr als 50% der Sitze erhalten muss (Mehrheitsklausel). Daher wird ggf. der erste Restsitz einer solchen Partei zugeschlagen, sofern deren Ausgangssitzzahl dies notwendig macht.
Beispiel: Für eine Partei mit einem proz. Sitzanteil von 2,50% beträgt der Restwert 0,5.



Erläuterungen zur Sitzverteilung nach d'Hondt und Sainte Laguë/Schepers (Höchstzahlverfahren):

Hinweis: Das hier gezeigte Verfahren entspricht nicht dem in NRW praktizierten neuen Wahlrecht!

An der Sitzverteilung nehmen alle Parteien teil, die die voreingestellte Prozenthürde erreicht oder überschritten haben.

Die Stimmen dieser Parteien werden bei der d'Hondt Verteilung durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Zur Verteilung nach Sainte Laguë/Schepers (im Höchstzahlverfahren) werden die Stimmen durch 0.5, 1.5, 2.5 usw. geteilt.
Der erste Sitz wird an die Partei vergeben, die dabei die Höchstzahl erreicht hat, Sitz 2 an die Partei, die die zweithöchste Teilungszahl erreicht hat usw.. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis alle Sitze vergeben sind.

In den Spalten 2 bis 4 werden diese Teilzahlen ausgewiesen. Sofern diese hoch genug sind, um als Höchstzahl zur Zuteilung eines Sitzes zu führen, wird die Nummer des jeweiligen Sitzes dahinter (in Klammern) aufgeführt.

In der Spalte 5 (letzte Teilzahl) wird die letzte relevante Teilzahl jeder Partei gelistet, die als Höchstzahl zur Vergabe eines Sitzes geführt hat. Der Teiler, der zu diesem Wert geführt hat, ist zugleich auch die Sitzzahl der Partei.

Bei den obigen Berechnungen wird (im Gegensatz zur Hare-Niemeyer-Berechnung) nicht berücksichtigt, wenn eine Partei mehr als 50% der bereinigten Stimmenzahl erhalten hat.

Hinweis: Die Sitzverteilung nach Sainte Laguë/Schepers ist auch über die Divisormethode möglich, die in Nordrhein-Westfalen praktiziert wird. Die in NRW umgesetzte Variante des Verfahrens ist äußerst kompliziert und kann aufgrund einer Vielzahl von Sonder- und Ausnahmereglungen hier nicht technisch abgebildet werden.

Das obige Sitzberechnungsapplet ist eine kommerzielle Software. Das Kopieren oder Einbinden des Applets in eigene Seiten ist nur mit der Zustimmung der Autors zulässig. Links auf diese Seite sind gestattet und erwünscht.

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